Die gesetzliche Krankenkasse gewährt einen Kostenzuschuss für eine Implantatbehandlung etwa in Höhe der Erstattung für einen konventionellen Zahnersatz an gleicher Stelle.
Die volle Erstattung von Implantat Kosten wird in seltenen Ausnahmeindikationen in besonders schweren Fällen gewährt: Wenn eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist und das Prothesenlager durch einen schleimhautgelagerten Zahnersatz nicht belastbar ist. Die Beurteilung erfolgt durch einen Gutachterzahnarzt.
Weitere Ausnahmeindikationen, bei denen die gesetzliche Krankenkasse die Zahnimplantate Kosten übernimmt, sind unter anderem größere Kiefer- oder Gesichtsdefekte, die ihre Ursache in Tumoroperationen, in Entzündungen des Kiefers, in Operationen infolge von großen Zysten, in Operationen infolge von Knochenkrankheiten, in angeborenen Fehlbildungen des Kiefers (Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten) oder in Unfällen haben. Auch bei dauerhaft bestehender extremer Mundtrockenheit und nicht willentlich beeinflussbaren muskulären Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich (z.B. Spastiken) werden die Behandlungskosten im Regelfall nach gutachterlicher Prüfung übernommen.
Die Implantat Preise in unserem Implantatzentrum in Kassel werden aufgrund der individuellen Umstände sowie der benötigten Behandlung zusammengestellt. Deshalb können die Implantat Kosten bei Ihrem Implantologen in Kassel sehr unterschiedlich ausfallen. Aber wir können Ihnen versichern, dass der individuell erstellte Heil- und Kostenplan vorher mit Ihnen gründlich besprochen wird und dass Sie von uns absolute Kostentransparenz erwarten können.
Wenn Sie mehr Informationen zum Thema Zahnimlantate und Implantate Kosten Kassel wünschen, rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Beratungstermin.
Ihr Implantatzentrum Prof. Dr. Dr. Terheyden und Partner in Kassel